Österreich

Garantiebestimmungen

Garantiebestimmung Allgemein

I. Gültigkeit

Die Firma MyDoor GmbH (nachfolgend "MyDoor") garantiert dem Kunden (nachfolgend "Kunde") nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen, dass das an den Kunden gelieferte Produkt von MyDoor (nachfolgend "Produkt") frei von Material- oder Verarbeitungsmängeln ist.

Die Garantiezeit beträgt:

  1. Fünf (5) Jahre ab Kaufdatum auf die Antriebstechnik, den Motor und die Motorsteuerung
  2. Zwei (2) Jahre ab Kaufdatum auf Funk, Zubehör, Rohrmotoren und Schranken
  3. Für alle Sektionaltore gelten die „Garantiebestimmungen Sektionaltore“  

II. Garantiebedingungen

Ansprüche aus dieser Garantie bestehen nicht, wenn Schäden oder Funktionsbeeinträchtigungen an dem Produkt auf folgende Ursachen im Verantwortungsbereich des Kunden zurückzuführen sind:

  1. Nichteinhaltung der Montage- und Betriebsanleitungen
  2. unsachgemäßer Transport oder Lagerung
  3. unsachgemäßer Einbau oder Anschluss
  4. unsachgemäße Inbetriebnahme
  5. unterlassene oder unsachgemäße Pflege oder Wartung;
  6. von den Vorgaben von MyDoor (gemäß Instruktionen und Benutzerhandbuch) abweichender Gebrauch oder sonstiger unsachgemäßer Gebrauch
  7. nicht rechtzeitig erfolgte oder unsachgemäße Schutzanstriche
  8. fahrlässige oder mutwillige Beschädigung oder Zerstörung
  9. äußere Einflüsse wie Feuer, Wasser und extreme Umweltbedingungen oder bei Einbausituationen in Meeresnähe, ebenso wie Einbausituationen mit erhöhtem Potential von aggressiver Atmosphäre. Zum Beispiel Düngemittelhallen, Kläranlagen, Chemiefirmen, Landwirtschaftliche Nutztierhaltung (Ammoniak) usw.
  10. Einsatz von nicht durch MyDoor autorisiertes Zubehör
  11. Reparatur von nicht durch MyDoor autorisierte Dritte, es sei denn, die Reparatur durch Dritte wurde durch einen Mangel erforderlich, den MyDoor nicht entsprechend den gesetzlichen Vorgaben oder entsprechend dieser Garantie behoben hat und MyDoor hierzu verpflichtet gewesen wäre.

Die Garantie erstreckt sich ferner nicht auf:

  1. Verschleißteile und Verbrauchsmaterialien (z. B. Batterien, Leuchtmittel, Betriebsstoffe und weitere in der Bedienungsanleitung definierte Verschleißteile)
  2. Produkte mit entfernter oder unkenntlich gemachter Fabrikationsnummer
  3. Produkte, die der Kunde auf einem anderen als dem von MyDoor vorgegebenen Vertriebsweg erworben hat
  4. Grundierungen und sonstigen Oberflächenschutz
  5. nachträglich eingebaute Teile fremder Hersteller
  6. Schäden an anderen Gegenständen als den Produkten

III. Garantieleistungen

  1. Im Garantiefall wird MyDoor nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten den Mangel durch Reparatur, Lieferung neuer oder generalüberholter Teile beheben. Sollte MyDoor ein Produkt oder ein Produktteil austauschen, wird der Kunde, das ersetzte Produkt oder ein Produktteil auf Verlangen an MyDoor herauszugeben und übereignen.
  2. Kosten für Ein- und Ausbau durch Dritte übernimmt MyDoor gemäß diesen Garantiebedingungen nicht, es sei denn, MyDoor ist mit der Garantieleistung in Verzug.
  3. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiezeit, noch setzen sie eine neue Garantiezeit in Lauf.

IV. Geltendmachung des Garantiefalls

  1. Ansprüche aus dieser Garantie setzen voraus, dass der Kunde Mängel, die durch die Garantie behoben werden sollen, innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Mangels gegenüber MyDoor anzeigt.
  2. Die Anzeige muss schriftlich oder per E-Mail erfolgen. MyDoor kann ein dafür vorgesehenes Formblatt einfordern, wobei MyDoor dem Kunden das Formblatt in diesem Fall zur Verfügung stellen wird. Die Anzeige ist zu richten an MyDoor GmbH, Otto-Hahn Straße 5, 73230 Kirchheim unter Teck, Tel.: +49 7021 87827 0, info@mydoor-gmbh.de. MyDoor nimmt nach der Anzeige innerhalb einer angemessenen Frist eine Fehleranalyse durch und gibt Instruktionen zur Schadensregulierung vor.

V. Verjährung

Ansprüche aus der Garantie für Mängel der Produkte, die während der Garantiezeit aufgetreten sind, verjähren innerhalb von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt, in dem der jeweilige Anspruch entstanden ist und der Kunde von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen.

VI. Sonstiges

  1. Werden vermeintliche Garantieansprüche geltend gemacht und stellt sich bei der Prüfung des Produkts durch MyDoor oder den zuständigen Kundendienst heraus, dass kein Mangel vorgelegen hat oder der Garantieanspruch aus einem der oben genannten Gründe nicht besteht, ist MyDoor berechtigt, eine Aufwandsentschädigung in Höhe der aufgewendeten Stunden und Reisekosten zur Prüfung der Mangelhaftigkeit des Produkts zu erheben. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er den Umständen nach nicht erkennen konnte, dass der Garantieanspruch nicht bestand.
  2. Die sonstigen vertraglichen oder gesetzlichen Rechte des Kunden gegenüber dem jeweiligen Verkäufer des Produkts werden durch diese Garantie nicht berührt. Der Kunde kann insbesondere die etwaigen Rechte auf Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen geltend machen, und zwar unabhängig davon, ob der Garantiefall eintritt und ob er die Garantie in Anspruch nimmt oder nicht.

VII. Anwendbares Recht; Gerichtsstand

  1. Diese Garantie unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Garantiebedingungen der Sitz von MyDoor.

Garantiebestimmungen und Richtlinien Sektionaltore

Unsere Garantie

Unsere Garantie gilt ausschließlich für Paneele im Originalfarbton, die mit dem empfohlenem Montagezubehör montiert werden. Tritt ein Garantiefall ein, so wird die Höhe von Garantieansprüchen auf den in der Rechnung der Fa. MyDoor ausgewiesenen Betrag beschränkt. Die Garantiefrist läuft ab dem Datum der Herstellung der Paneele.

Die Garantiebedingungen für das Produkt umfassen einen Zeitraum von 6 Monaten ab dem Kaufdatum für Federn, Drahtseile, Laufrollen, Scharniere und Umlenkrollen. Diese Garantie gilt unter der Bedingung, dass das Tor nicht mehr als fünf Betätigungen (das heißt, Öffnen und Schließen) pro Tag durchführt.

Für Ersatzteile, die innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Einbau benötigt werden, besteht eine Garantie. Dabei gilt mindestens die Garantiezeit für das ersetzte Teil. Diese Regelung sichert eine angemessene Garantie für die Funktionalität und Qualität der Ersatzteile nach dem Einbau.

Schaumhaftung

Auf unsere Paneele wird für die Delamination (Ablösen des Schaums von der Stahlverkleidung) eine Garantie von 5 Jahren gewährt, vorausgesetzt, das Produkt wird keinen Temperaturen über 50 °C ausgesetzt.

Schutzfolie

Die Schutzfolie auf beiden Paneeldeckschichten ist sofort nach der Tormontage und spätestens sechs Monate nach dem Herstellungsdatum der Paneele zu entfernen. Nach dieser Zeit kann beim Entfernen der Schutzfolie die Lackschicht oder die PVC-Folie (Holz- und Edelstahlimitate) beschädigt werden.

Außerdem müssen PVC- und DeepMatt-Beschichtungen trocken gelagert werden, da es sonst unter der Schutzfolie zur Kondensatbildung und zur Ausscheidung von Klebstoffkomponenten kommen kann.

Farbton

Der Farbton kann mit der Zeit durch die Klimaverhältnisse beeinflusst werden. Es wird garantiert, dass das Originalfarbton 1 Jahr lang aufrechterhalten wird, wobei es empfohlen wird, die Paneele nach dem FIFO-Prinzip (first in, first out) zu verwenden. Farbcodes, die zur Bestimmung von Standard-RAL-Farben von MyDoor verwendet werden, sind unsere Version einer Farbpalette, die den offiziellen RAL-Farben nicht genau entspricht.

Lackierung

Da das Lackieren von Paneelen ihre Zusammensetzung verändern kann, erlischt in solch einem Fall die Garantie. Die auf der Innenseite von MyDoor-Paneelen verwendete Standardschicht ist nicht zum Überstreichen vorgesehen. Die Farbe kann an der Innenbeschichtung unserer Paneele nicht richtig anhaften.

Oberfläche

Bei einer sehr genauen visuellen Prüfung kann ein Paneel immer gewisse Oberflächenfehler (Mikrokratzer, Wellen usw.) aufweisen. Üblicherweise werden solche Fehler als akzeptabel angesehen, wenn sie aus einer Entfernung von min. 1,5 m unter einem Winkel zwischen 90° (senkrecht zum Paneel) und 30° nicht mehr sichtbar sind. Es wird empfohlen, die Oberfläche von Paneelen bei der Torherstellung zu überprüfen.

Rost und Beschichtungsablösung

Unsere Paneele werden aus kaltgewalztem Stahlblech hergestellt, feuerverzinkt und mit Polyesterlack, Polyurethanlack bzw. mit PVC-Folie (Holz- und Edelstahlimitate) beschichtet.

Die Produkte werden uns gemäß den Normen EN 10169 bzw. EN 10327 von einem Fachlieferanten für hochwertigen Stahl geliefert.

Dies bedeutet, dass unsere Paneele, abgesehen von bestimmten geografischen (Höhe von über 1000 m ü.d.M., ...), atmosphärischen (Salinität, chemische Stoffe, ...) bzw. von anderen Umständen (Stöße, Kontakt mit Lösungsmitteln, ...), gegen Rost und Schichtablösung gemäß der folgenden Tabelle geschützt sind:

Polyesterbeschichtung

  • Entfernung vom Meer < 1 km = KG
  • Entfernung vom Meer 1-3 km = KG
  • Entfernung vom Meer 3-20 km = 5 Jahre
  • Entfernung vom Meer > 20 km = 10 Jahre

Lackierte Holzimitate

  • Entfernung vom Meer < 1 km = KG
  • Entfernung vom Meer 1-3 km = KG
  • Entfernung vom Meer 3-20 km = 15 Jahre
  • Entfernung vom Meer > 20 km = 15 Jahre

0,58 mm Polygrain 9016P + 7016P Stahl + DeepMat

  • Entfernung vom Meer < 1 km = KG
  • Entfernung vom Meer 1-3 km = 10 Jahre
  • Entfernung vom Meer 3-20 km = 20 Jahre
  • Entfernung vom Meer > 20 km = 20 Jahre

PVC-Beschichtung

  • Entfernung vom Meer < 1 km = KG
  • Entfernung vom Meer 1-3 km = KG
  • Entfernung vom Meer 3-20 km = 2 Jahre
  • Entfernung vom Meer > 20 km = 5 Jahre

Die Spezifikation für die Pulverbeschichtung der Paneele

Die Schichtdicke der Pulverbeschichtung beträgt 100 Mikrometer, wobei eine zusätzliche Bandbeschichtung von 10-15 Mikrometern inbegriffen ist. Die Haftung der Beschichtung wird gemäß der NEN-EN-ISO 2409 durch eine Gitterschnittprüfung bewertet und sollte die Klasse </= Gt erreichen.

Die Korrosionsbeständigkeit der Paneele wird mittels Salzsprühnebeltest gemäß NEN-ISO 7253 überprüft. Die Anforderung liegt bei durchschnittlich 3 mm Korrosionsbildung nach 500 Stunden.

Die Farbe der Pulverbeschichtung muss den Vorgaben der VdL-Richtlinie entsprechen. Die Haftung der Beschichtung wird zusätzlich gemäß NEN-EN-ISO 2815 durch Buchholzmessung bewertet, wobei der Wert unter 100 liegen sollte.

Die Elastizität der Pulverbeschichtung wird gemäß NEN-ISO 1520 durch die Erichsen-Methode überprüft. Die Anforderung besteht darin, dass bei einer Belastung von 3,5 mm keine Risse auftreten dürfen.

Windlast

Bei hohen Windlasten kann eine Durchbiegung auftreten; stark windbelastete Paneele können beschädigt werden (Verformung durch Biegung). Je nach örtlichen Vorschriften und Regelungen werden für bestimmte Torbreiten Verstärkungsprofile empfohlen. Die Verwendung von Doppelseitenscharnieren trägt der Biegefestigkeit der Paneele bei.

Die genaue Anzahl der zu verwendenden Verstärkungsprofile hängt von der gewünschten Windwiderstandsklasse ab. Die Konstruktion von Sektionaltoren soll dem durch Wind erzeugten Differenzdruck standhalten. Die Einzelheiten zur Klassifizierung sind in EN 12424:2002 festgelegt. Die Anforderung gilt nur für Tore in geschlossener Position; sie gilt nicht für das Öffnen, Schließen bzw. Funktionieren von Toren unter Windlast.

Durchbiegung durch Temperaturdifferenzen

Das Torpaneel besteht aus einem Kern aus Isolierhartschaum und einer beidseitigen Verkleidung aus verzinktem und lackiertem Stahlblech. Aufgrund der Temperaturdifferenz zwischen den gegenüberliegenden Verkleidungen unterliegen sie einer unterschiedlichen Wärmedehnung und die Paneele verbiegen sich. Dies ist eine natürliche Eigenschaft und stellt keinen Produktfehler dar.

Die Durchbiegung nimmt mit der Temperaturdifferenz zu. Daher ist die Durchbiegung größer, wenn dunkle Farbtöne verwendet werden oder wenn das Tor nach Süden ausgerichtet ist. Diese Auswirkung lässt sich nicht beseitigen, kann aber durch Verwendung von Verstärkungen, hellen Farbtönen außen bzw. durch begrenzte Aussetzung den hohen Temperaturen gegenüber gemindert werden.

Position und Länge von Scharnierschrauben

Die Scharnierschrauben sind an den dafür vorgesehenen Stellen und Elementen (Verstärkungsstreifen) anzubringen, es dürfen aber dabei keine anderen Paneelelemente beschädigt oder verformt werden.

Paneel RVV, Standardlänge

Paneel RVV zeichnet sich durch ein typisches Muster vertikaler Linien mit einem Abstand von 113 mm aus. Der Abstand von 113 mm ist über die gesamte Paneellänge erhalten, so dass sich dadurch definierte Standardlängen von Paneelen RVV ergeben. Diese Längen sind (in mm):

5198, 5537, 5876, 6215, 6554, 6893, 7232, 7571, 7910, 8249, 8588, 8927, 9266, 9605, 9944, 10 283, 10 622, 10 961, 11 300, 11 639, 11 978, 12 317

Berechnung des U-Wertes für Tore

Um den U-Wert für Sektionaltore korrekt zu berechnen, sind bei der Berechnung einzelne U-Werte für Paneele, Bodengummi, Seitengummi, Topgummi und ggf. auch für Fenster oder Schlupftüre mit zu berücksichtigen. Mit diesen Angaben kann der U-Wert (gem. EN 13241/Anhang B sowie gem. EN 12428) nach folgender Formel berechnet werden:

((Gesamtfläche m2 x U-Wert des Paneels) + (PSI-Wert des Paneels x ((Anzahl der Paneele-1) x Torbreite)) / Gesamtfläche m2

Reinigungshinweise

Die richtige Reinigung von MYDOOR-Paneelen sichert eine lange Lebensdauer und eine hohe Oberflächenqualität/perfekte Optik von Paneelen in den Toren.

Lackierte Paneele

Die Paneele können mit pH-neutraler Seife und Wasser mit einem weichen Tuch (nicht scheuernd) gereinigt und anschließend gründlich abgespült und vollständig abgetrocknet werden. Um die hohe Qualität von Paneelen zu erhalten, wird es empfohlen, das Tor regelmäßig zu reinigen.

PVC-beschichtete Paneele

PVC-beschichtete Paneele (z.B. Golden Oak, Dunkle Eiche, etc.) können mit klarem Wasser oder mit Wasser mit einem neutralen Reinigungsmittel gereinigt, mit kaltem Wasser gründlich abgespült und vollständig abgetrocknet werden.

Die Verwendung von oxidierenden Reinigungsmitteln (wie z.B. Chlor) oder von organischen Lösungsmitteln, wie z. B. Aceton, Methylethylketon – manchmal gemischt mit Alkohol – Ethylacetat, chlorierte Lösungsmittel, aromatische Lösungsmittel, wie z.B. Toluol oder Xylol, ist untersagt. Die Reinigungsmittel sind immer auf ihre Zusammensetzung zu prüfen. Die Verwendung von Produkten mit unbekannter Zusammensetzung ist untersagt. Bestimmte Stoffe, wie z.B. Nagellack, Tinte, Teer, Bitumen, können die Oberfläche der Folie durchdringen und dauerhafte Flecken verursachen.

Exposition gegenüber verschiedenen Einwirkungen, wie z.B. chemische Stoffe, Reinigungsmittel, Öle, klebrige Substanzen, Rauch, Hochdruckreinigung, Dampfreinigung, extreme Wetterbedingungen, vorübergehendes Eintauchen in Wasser, Luftverschmutzung (insbesondere beim Vorkommen an Schwefeldioxid und bei der Entstehung der daraus resultierenden Säure), benachbarte Verbrennungsanlagen und Industriebauten sowie Bereiche, die Emissionen von speziellen Gasen, Säuren, Laugen, Hitze und Salzen in die Atmosphäre verursachen, Schäden durch Vogel- bzw. Tierurin, häufig feuchte Bereiche (die in der Nähe von Meeren, Seen und Flüsse liegen bzw. einer regelmäßigen Bewässerung ausgesetzt sind) oder Bereiche, in denen Rauch und Staub, Metallstaub, Steinstaub, Kalziumsulfat und chemische Stoffe auftreten, kann die Qualität des Produktes beeinträchtigen.

Es wird empfohlen, Paneele alle 3 Monate mit sauberem Wasser (kalt oder lauwarm) und einem sauberen und weichen Tuch zu reinigen, um sämtliche aggressiven Verunreinigungen zu entfernen.

Es obliegt dem Kunden der Fa. MyDoor, den Endbenutzer über die vorliegenden Reinigungshinweise zu informieren sowie einen schriftlichen Nachweis darüber zu erstellen.

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